Stand: 21.03.2022
Bitte beachten: Laut der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW vom 19.03.2022 entfallen die Beschränkungen für das Sporttreiben unter freiem Himmel, d.h., dass keine 2G- oder 3G-Nachweise für die Teilnahme am Lauf mehr notwendig sind! Lediglich die Maskenpflicht in Innenräumen (also im Autohaus) bleibt bestehen! (https://www.lsb.nrw/medien/news/artikel/neue-coronaschutzverordnung-was-... [2])